Barrierefreie Homepages

Barrierefreies Web-Design adressiert Menschen mit Behinderung, aber auch mit altersbedingten Einschränkungen (z.B. Sehschwächen). Darüber hinaus werden Themen wie Plattformunabhängigkeit (Ansicht auf PDA, Handy, etc.) in diesem Zusammenhang häufig behandelt.

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig im Internet. Sie haben besondere Bedürfnisse und Anforderungen an Internet-Seiten.

Regeln und Dinge, die zu beachten sind:
- Kein Text nur in Bildern verwenden. Die Inhalte müssen auch in Alt-Texten stehen.
- Schriften sollten nach Möglichkeit skalierbar sein.
- Es braucht starke Kontraste (beachte Rot/Grün-Sehschwächen).
- Verwendung von blinkenden oder animierten Texten.
- Vermeidung der Nutzung von Java und Flash für Inhalte, Oberfläche und Grafiken.
- Navigierbarkeit mit Tastatur gewährleisten (z.B. Tab-Index)
- Einfache Sätze bilden. Keine komplexen Schachtelsätze auf der Website verwenden.
- Vermeidung von Inhalten, die nur akustisch rezipiert werden können. Ggf. mit Gebärdensprache ergänzen.

Als Faustregel gilt: Alles, was Sehbehinderten Probleme bereitet, ist auch für Robots (automatische Programme) ein Hindernis. Robots werden z.B. von Suchmaschinen verwendet, um ihre Indizes zu erstellen.

Nach vorsichtigen Schätzungen gelten 39,1 Millionen US-Amerikaner (15 Prozent der Bevölkerung) als behindert. In Deutschland gelten acht Millionen Menschen als behindert. Vier von fünf Menschen mit Behinderungen nutzen inzwischen das World Wide Web.

Öffentliche Institutionen sind bis 2006 gesetzlich verpflichtet 'zugängliche Websites' zu erstellen.

Der Bund hat Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit für seine Verwaltung gesetzt, die auch die Informationstechnik betreffen. Dabei verpflichtet sich die Bundesverwaltung u.a., ihre Internet- und Intranet-Angebote (die öffentlich zugänglich sind) grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Eine entsprechende Rechtsverordnung (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung - BITV) von Bundesinnenministerium und Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung regelt die Maßgaben hierfür. Die Anlage 1 der Rechtsverordnung enthält keine Vorgaben zur grundlegenden Technik (Server, Router, Protokolle), sondern listet Anforderungen auf, die sich an den Richtlinien der WAI orientieren. Der Bund führt zwei Prioritäts-Stufen mit insgesamt 14 Anforderungen und über 60 zu erfüllende Bedingungen auf. Für die Anpassung bestehender Angebote ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2005 vorgesehen; neue Angebote haben die Regelungen sofort zu berücksichtigen.

Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, daß die BITV sich nur an Kommunen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts richtet, die dem Bund untergeordnet sind. Einrichtungen und Körperschaften der Länder werden über Landesgesetze und -Verordnungen erfasst. Den Stand der Gesetzgebung der Länder listet ein Artikel zur Übersicht der Gleichstellungsgesetze auf Einfach-für-Alle.de auf. In der Regel orientieren sich die Ländergesetze an der BITV.

Einfachste Antwort für einen großen Schritt nach vorn ist bereits die Erstellung einer rein textbasierten Version der Internet-Seite. Dies ist gerade bei der Verwendung von zeitgemäßen Content-Management-Systemen unkompliziert möglich.

Wichtig: Ein Check Ihrer Website auf Barrierefreiheit kann nicht vollautomatisch erfolgen. Viele Elemente müssen abgewogen werden. Zudem schränkt eine strikte Einhaltung der Barrierefreiheit stark ein. Man spricht deshalb häufig auch von barrierearmen oder zugänglichen Websites.

Quellen:


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