Abofallen im Internet
9. Juli 2010 von Dr. iur. Stefanie Jehle, Karsten+Schubert RechtsanwälteAbofallen im Internet sind Tagesgespräch und die Warnungen vor “Abzockern” omnipräsent. Dennoch tappen zahllose unbedarfte Nutzer prompt hinein. Ist man einem Abofallen-Anbieter auf den Leim gegangen, besteht aber kein Grund zur Panik: Werden die Kosten rechtswidrig verschleiert, hat der Anbieter regelmäßig keinen Zahlungsanspruch, denn entweder wurde ein Vertrag gar nicht rechtswirksam geschlossen oder der geschlossene Vertrag kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.


Vorherige Einträge