Betrug beim Urheberrecht und Markenrechtsverletzungen

Mit zunehmender Nutzung des Internet als Informationsmedium wird immer mehr Teilnehmern klar:

Wer schreibt, der bleibt. (Und wird kopiert.)

Leider scheinen immer noch zahlreiche Webmaster und "Laien-Redakteure" der Meinung zu sein, das Internet sei immer und überall "kostenlos und für alle da". Es wird gehandelt als seien hier Urheberrechte und Markenrechte nicht existent und kopiert und geklaut.

//SEIBERT/MEDIA ist selbst, bei einigen Kunden und mit Tochterunternehmen an zahlreichen Stellen mit solchen "ungebetenen Nießnutzern" konfrontiert gewesen:

  • Texte werden kopiert
    Texte im Internet werden einfach kopiert, als seien Sie Allgemeingut. Man könnte es fast als fahrlässig bezeichnen, wenn //Gartentechnik.com seinen über 100 teilnehmenden Fachhandelspartnern kostenlos Vorlagentexte zur Verfügung stellt und diese öffentlich zugänglich sind.
  • Marken werden bei eBay ausgenutzt
    Wer bei Stil eine seines Erachtens schick aussehende Jeans zu verkaufen hat, probiert es häufig mit dem Element "no Levis" im Beschreibungstitel ("Das ist keine Levis-Hose.". Dann wird er auch bei einer Artikel-Suche nach "Levis" gefunden. Im Beschreibungstext werden dann alle bekannten Marken für Jeans aufgeführt, um noch mehr Treffer zu landen. Ein Grenzbereich aber auf jeden Fall eine "Nutzung der entsprechenden Marken".
  • Für eigene Google-Anzeigen werden Marken als Suchbegriffe verwendet
    Schlimmer und trotzdem lange nicht unüblich ist die Verwendung von Markennamen in Google-Suchen für eigene Anzeigen. So findet man unter dem Suchbegriff "weatherometer" den Anbieter www.q-lab.com. Es ist ein Konkurrent unseres Kunden Atlas und neidisch auf den vom Weltmarktführer für Bewitterungsgeräte geschaffenen Neologismus. Es handelt sich um eine eindeutige Markenrechtsverletzung, deren Unterbindung Google mit einem inzwischen über Monate andauerndem bürokratischen Verfahren erschwert.
    Teilweise leistet der Suchmaschinenprimus sogar Vorschub für solche Markenrechtsverletzungen, wenn er einfach unter dem Suchbegriff "Dolmar" Anzeigen für Motorsägen ausstrahlt, weil dieser Motorsägen-Hersteller für solche Geräte so bekannt ist.
  • eBay-Artikel werden bewußt falsch deklariert
    Die Markenrechtsverletzungen gipfeln in reinem Betrug. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand ein "Honda"-Gartengerät, das gar nicht von Honda hergestellt wird, verkauft. Bei denjenigen, die Geräte mit einem Honda-Motor drauf verkaufen, kann man noch Unwissenheit annehmen. Aber monatlich finden sich zahlreiche Billgimporte aus asiatischen Ländern, die einfach als Honda-Geräte ausgegeben werden.
    Wir merken in Gesprächen mit unseren Ansprechpartnern bei Honda, dass durch ein solches Verhalten, dass Internet als Ganzes einen nicht unbeträchtlichen Image-Schaden erleidet.

Leider ist die Frequenz und Dichte von derartigem Betrug beim Urheberrecht und Markenrechtsverletzungen inzwischen so Dicht, dass man teilweise dazu neigt, es als "gegeben" hinzunehmen.

Maßnahmen gegen Raubkopierer und Trittbrettfahrer

Aber es gibt Möglichkeiten, einem solchen Verhalten zu entgegnen:

  • Persönlich anschreiben und um Unterlassung bitten
    In der Regel reicht bei den nicht kriminellen Anbietern eine einfache E-Mail mit der Bitte um Unterlassung und dem Hinweis, dass man mit dem Vorgehen nicht einverstanden ist. Das gilt zumindest für Texte.
  • Den Betrüger öffentlich anprangern
    Man kann das Vergehen auf einer Internet-Seite oder an anderen öffentlichkeitswirksamen Stellen verurteilen und beschreiben. So jüngst geschehen bei einem Web-Design-Magazin. Dr. Web begibt sich jedoch in die Gefahr, selbst eine Abmahnung für Rufschädigung zu erhalten. Der Artikel mag noch neutral sein, aber die Kommentare sind schwerer zu steuern. Ein sicher wirkungsvolles aber nicht ungefährliches Vorgehen.
  • Abmahnen mit dem Anwalt
    Mit einem Anwalt kann man das Vorgehen unterbinden. Eigentlich muss man den Anwalt dann bezahlen und kann die Kosten beim Betrüger einfordern. Da die sich oft aber zu zahlen weigern, gehen viele Anwälte dazu über, die Anwaltsgebühren, direkt beim Betrüger einzufordern. Die armen Schlucker unter den Anwälten lassen sich von Markenartiklern vor den Karren spannen und schlagen große "Abmahnwellen" los.
    So wird dann ein Partner eines unserer Tochterunternehmen abgemahnt, weil ein Hersteller in dessen Shop ein Bild von "Nürnberger Tofu-Würsten" mit eben diesem Begriff eingestellt hat. Das findet der Anwalt der "Nürnberger Bratwürstchen"-Markenschutzvereinigung doof und glaubt, 6.500,00 Euro dafür beim Einzelhändler einstreichen zu können.
    Anwälte sollten in Einzelfällen und seriös hinzugezogen werden.
    Große Markenanbieter haben häufig keine Lust und keine Zeit, um den zahlreichen Urheberrechtsverletzungen hinterherzulaufen.
  • Nutzung der eigenen Urheberrechte und Marken fakturieren
    Eine einfache Möglichkeit, sich über solche Dinge mehr zu freuen als zu ärgern, wäre, den betroffenen "Raubkopierern" direkt eine Rechnung für Nutzungsrechte zu schreiben. Das hat nach unserer eigenen Erfahrung schon häufig gut funktioniert. Gut daran ist, dass man eine Entschädigung für die lästige Arbeit mit der Sache erhält und der Bösewicht danach die Sache einstellt.

So könnte eine Rechnung für Betrug beim Urheberrecht und Markenrechtsverletzungen lauten:

"Vielen Dank für die Nutzung unserer Texte. Bitte überweisen Sie eine Nutzungsgebühr in Höhe von 500,00 Euro auf unser Konto. Darüber hinaus möchten wir Sie in Kenntnis setzen, dass wir mit der entsprechenden Form der Einbindung nicht einverstanden sind. Bitte entfernen Sie diese bis zum [Datum]. Sollten wir bis zu diesem Termin nicht den geforderten Ausgleich, die Unterlassung und eine formlose Unterlassungserklärung erhalten, werden wir uns an einen Rechtsanwalt wenden. Die entsprechende Abmahnung ist deutlich teurer als unsere Nutzungsgebühr. Der Umstand ist bei einem Anwalt bereits dokumentiert worden."

Allerdings muss man auch konsequent genug sein, im Zweifel den Anwalt einzuschalten, wenn die Gegenseite nicht reagiert.

Was man selbst tun kann, um nicht zum Betrüger zu werden

Gerade in Intranets ist das Raubkopieren von Texten eine leichte Versuchung. Da sieht ja vermeintlich keiner, was passiert. Wir sind bei //SEIBERT/MEDIA dazu übergegangen die Anbieter einfach zu fragen, ob die Artikel nach "intern" kopiert werden dürfen, wenn Sie einen Link zur Original-Quelle enthalten. Auf diese Anfrage hin, hat der Betreiber des Dr. Web-Magazins freimütig eine Freigabe erteilt. So kann ein vergleichbares Vorgehen anstelle von illegal sogar gewünscht sein.

Im Urheber- und Markenrecht ist der Rechteinhaber im übrigen frei in seiner Entscheidung. Es entschuldet nicht, wenn andere auch betrügen. Der Rechteinhaber kann einen, einige, alle oder keinen ansprechen und abmahnen. Das ist allein seine Entscheidung.

Weitere Informationen und Quellen:


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