Abofallen im Internet sind Tagesgespräch und die Warnungen vor “Abzockern” omnipräsent. Dennoch tappen zahllose unbedarfte Nutzer prompt hinein. Ist man einem Abofallen-Anbieter auf den Leim gegangen, besteht aber kein Grund zur Panik: Werden die Kosten rechtswidrig verschleiert, hat der Anbieter regelmäßig keinen Zahlungsanspruch, denn entweder wurde ein Vertrag gar nicht rechtswirksam geschlossen oder der geschlossene Vertrag kann wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
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